»Von« oder »v.«
Standeserhöhungen - Adelsrechtliche Texte

Seit einigen Jahren besteht im Deutschen Reiche der Brauch, dass die seit 1884 in das Heer eingetretenen Offiziere und Kadetten, welche ihren Adel nachweisen können, mit »v.«, diejenigen aber, deren Familien ein (oft aus dem niederländischen „van« entstandenes) »von« dem Namen vorsetzen, jedoch nicht dem Adel angehören, mit dem ausgeschriebenen »von« sich unterschreiben. Dieser Unterscheidung soll laut Zeitungsnachrichten eine amtliche Verordnung zugrunde liegen.

 

Es mögen nun allerdings zahlreiche Fälle zu diesem Auskunftsmittel geführt haben, welches in Österreich wenig bekannt ist und deshalb hier mitgeteilt wird, allein vom Standpunkte der Genealogie ist damit nichts gewonnen worden. Vor allem werden sich nicht alle Nichtadeligen daran halten, das »von« auszuschreiben, und den künstlich geschaffenen Unterschied zu verwischen trachten, und dann sollte der Adel dieser kleinlichen Mittel nicht bedürfen, weil nicht das »v.« entscheiden möge, sondern der Name der Familie. Was wohl diejenigen vom Uradel tun werden, die bisher weder »von« noch »v.« geschrieben haben?

Viel nützlicher wäre es gewesen, die in Preußen allgemeine Unsitte, den Taufnamen wegzulassen, behördlich abzuschaffen. Hält man den Eigennamen, der lange existierte, bevor es »v.« und »von« gab, für so wenig wert, dass man glaubt, ihn durch Ziffern ersetzten zu können?

Damit wird wohl den Verwechslungen (auch in juridischer Hinsicht) viel mehr Vorschub geleistet, als jemals durch eine strafbare Vertauschung des »von« mit »v.« geschehen könnte.

Quelle:

  • Adhémar – »Von« oder »v.« in Monatsblatt der Gesell. „Adler“ Bd. 3, 1891, S. 10.