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| Adelstitel nach Sinn und Ursprung |
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| Standeserhöhungen - Adelsrechtliche Texte | |||
| Geschrieben von: Schaller, M. | |||
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KAISER (lat. Imperator, franz. Empereur). Ursprünglich war dies höchste Adelswürde, Personenname des Gründers der imperialen Regierung in Rom, Cajus Julius Caesar (im damal. Latein Caissar), der später zum erblichen Familiennamen der Angehörigen des Julischen Herrscherhauses wurde. Seit Hadrian hieß der römische Thronfoler Caesar. Sire (nur mündlich), oder Kaiserliche Majestät sind Anrede Titel.
KÖNIG (lat. Rex, franz. Roi, poln. U. russ. Krol, Karol). Während die romanische Bezeichnung vom Verbum regnare (herrschen, regieren), die slawische vom Personennamen Karl (Karl der Große) abgeleitet ist, geht der deutsche Königstitel auf das altgermanische Wort Koning (edler, tapfer) zurück. Im germanischen Altertum war der König, aus dem edelsten Geschlecht gewählt, ständiger Führer einer Völkerschaft und hoher Priester und Richter in einer Person. Sire, Königliche Majestät gelten als Anredetitel des Königs. REGENT (lat. Regens) ist allgemeine Bezeichnung für den Monarch, im engeren Sinne der Titel eines Staatsregenten, der stellvertretend für einen abwesenden, minderjährigen oder verhinderten Monarchen die Regierung führt (Statthalter). KRONPRINZ heißt in Deutschland der Thronfolger, der in Frankreich Prince héritier (Erbprinz) oder Daupphin genannt wird. In Großbritannien führt der Kronprinz den Titel Prinz von Wales (Prince of Wales). PRINZ (lat. Princeps = der Erste), Titel der Mitglieder souveräner Fürstenfamilien. Er kann auch verliehen werden. FÜRST (lat. Princeps, altdeutsch: der Erste). In den altgermanischen Völkerschaften waren Fürsten vom Volk aus dem edlen Geschlecht gewählte Heerführer und Richter in einer Person des Gaues. FÜRSTBISCHOF, der Titel einzelner Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. KURFÜRST (Kur, veraltet für Wahl. Lat. Elektor = Wähler), der Titel der Fürsten denen das Wahlrecht zur Wahl des Kaisers zustand. HERZOG (lat. Dux = Führer), der für die Dauer eines Krieges erwählte oberste Heerführer. Später sind Herzöge Herrscher von Territorien geworden (Herzog von Bayern, 907). GROSSHERZOG, der regierende Herzog im Range zwischen Herzog und König. Den Großherzogtitel führen kaiserliche Prinzen von Russland. ERZHERZOG, der Titel der königlich-kaiserlichen Prinzen der Österreichischen Monarchie. LANDGRAF, ein Fürstentitel aus der Zeit des altdeutschen Reiches. Er hat sich am längsten im Titel der Landgrafen von Hessen erhalten. GRAF (lat. Comes = Gesandte), königlicher Gesandte, Gouverneur und oberster Richter in einer Person im Regierungsbezirk, genannt Grafschaft. Die deutsche Bezeichnung ist vom fränkischen Wort Greffier abgeleitet, was bedeutet: Kanzlist, Kanzelerist des Königs. Der Verwaltungsbezirk des Grafen erhielt die Bezeichnung Grafschaft. Nach der Auflösung der Grafschaftenbezirke im 12. Jahrhundert behielten die Grafen ihre alte Dienstbezeichnung als ihren persönlichen Titel, der später verliehen werden konnte. MARKGRAF (lat. Marchio, franz. Marquis) ist seit Karl dem Großen die Bezeichnung für den mit den staatlichen Befugnissen in einem Grenzgebiet (Mark) ausgestatteten Grafen. BURGGRAF, ursprünglich Richter und Militärkommandant in der Bischofsburg. Die Bezeichnung hat sich in Deutschland und Niederlanden als Adelstitel erhalten. PFALZGRAF (lat. Comes palatinus) war ein hoher Palastoffizial, der unter den Karolingern Vorsteher des königlichen Hofgerichts war. Seit Otto I. traten die Pfalzgrafen das Prokuratoren (Procureur du Roi, Staatsanwalt) der königlichen Rechte und Finanzen auf. Als Adelstitel hat er sich nicht erhalten. VIZEGRAF (Vicecomese, Vicomte) war ursprünglich Dienstbezeichnung des Stellvertreters eines Grafen in einem Unterbezirk der Grafschaft. Als Adelstitel hat er sich erhalten in Großbritannien, Frankreich, Belgien und Spanien. BARON (lat. Baro = freier Mann, Gutsbesitzer), in England und Frankreich Kronvassal, der sein Lehn unmittelbar vom König empfing. Die romanische Wortform, die im 17. Jahrhundert in Deutschland bekannt wurde, ist hier gleichbedeutend mit Freiherrn. RITTER (lat. Cavaliero, franz. Chevalier) war der Angehörige der Ritterschaft, der heute den untersten Adelstitel bedeutet.
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