Es ist zwar hinlänglich bekannt, dass alle Menschen von Adam und Eva abstammen, mit einem erblichen Adel nobilitiert wurden jedoch einzelne Personen und so deren Nachkommen.
D. h. nicht eine ganze Sippe Müller wurde von einem Fürsten geadelt sondern eine Person.
Historisch betrachtet handelt es sich bei der Namensgebung um ein Unterscheidungsmerkmal zwischen Menschen. Z. B. hatten die Mensch früher nur Taufnamen, Anton, Johann, Gabriel, .... Mit der Einführung von Steuerlisten musste unter den vielen Dorfbewohnern mit gleichem Vornamen unterschieden werden. Deshalb erhielten die Menschen einen Beinamen. Meistens wurde der Beruf gewählt, also Schneider, Meier, Müller, ..., darunter auch Baumann. Auch Tiernamen wurde gewählt: Wolf, Fuchs, Gans, Geier, ... oder sie nannten sich nach ihrer Herkunft Wolkersdorfer, Gschwendtner, ..., Wiener, ...- Selbst heute in einer augenscheinlich egalisierten Welt streben die Menschen nach Unterscheidung, vor allem bei weit verbreiteten Namen wie Müller wird als Unterscheidungsmerkmal gerne ein zweiter Familienname seinem eigenen Namen hintangestellt, nach dem Muster "Müller-Schmalzbrot".
Adelige Namen entstanden u. a. durch Verleihung. Der Fürst konnte ein s. g. Prädikat verleihen, z. B. "von Bauhof". Mit bürgerlichen Namen hieß der Kandidat z. B. "Baumann" mit adeligen Namen (nach der Namensverleihung) "Baumann von Bauhof". Dieses Prädikat wurde in der Regel nur einmal verliehen, an eine einzelne Person und seinen ehelich gezeugten Nachkommen - an seine ehelichen Kinder und Kindeskinder.
Um als adelig anerkannt zu sein, musste man auf verlangen das Nobilitierungsdiplom und eine beglaubigte Abstammungsurkunde vorweisen - die die eheliche Abkunft bestätigte. So konnten die "adeligen Privilegien" in Anspruch genommen werden.
Ging ein Diplom verloren (Feuer, Wasser, Krieg, ...), musste - um den Adel nachweisen zu können - ein neues Diplom beantragt werden, man stellte ein Ansuchen um Adelsbestätigung.
Wenn man kein Nobilitierungsdiplom und keine notariell beglaubigte Abstammungsliste (Stammbaum) vorweisen kann, dann gilt man auch nicht als adelig.
Und nein nicht jeder der ein "von" vor seinem Namen trägt ist ein Adeliger. Auch nicht jeder Träge eines allgemein bekannten Geschlechts ist ein Adeliger, auch wenn die Presse und die Medien das gerne behaupten.
Dem Adel wurden seine Privilegien bereits nach der März-Revolution 1848 genommen. 1919 wurde der Adel generell abgeschafft, in Österreich sogar unter Strafandrohung verboten.
Alles klar?