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Nette Geschichte, jedoch historisch kein belegbarer Fakt. Außereheliche Kinder des Kaiserhauses trugen und tragen den Namen der außerehelich beglückten Mutter. Bei einigen anerkannten Fällen von außerehelicher Zeugung wurden den Nachkommen adelige Namen verliehen, zumeist i. V. m. einem Grafenstand.
Der Name Österreicher - egal ob adelig oder bürgerlich - hat mit dem Hause Österreich nichts gemein. Vielmehr besagt der Name, dass eine aus Österreich stammende Person in der Regel "Österreicher" genannt wird.