"Adel" bedeutet "edel" (A-E-Wechsel), "adlige Abstammung" bedeutet also nichts weiter, als eine Abstammung von Vorfahren, die sich in irgendeiner Weise als "edel" erwiesen haben. Z. B. wenn sich ein Soldat durch besondere Tapferkeit auszeichnete, wurde er in den Adelsstand erhoben. Das bedeutet nichts anderes, als daß das Vorhandensein von edlen Anlagen bei ihm festgestellt worden ist. Diese Anlagen kann übrigens jeder Mensch haben, nur bei einem kleinen Teil konnten sie sich aber zeigen und deswegen wurden solche Leute geadelt (den anderen fehlte vielleicht nur die Gelegenheit). Der nun in den Adelsstand aufgenommene war verpflichtet, "standesgemäß" zu heiraten, so daß durch die Linie der Ehefrau weitere "edle" Anlagen dazukamen. Man ging (übrigens im Einklang mit der modernen Genforschung) davon aus, daß sich nun diese "edlen" Eigenschaften auf die Nachkommen vererben, deswegen gehörten die Nachkommen natürlich auch zum Adel. Deswegen kann der Adel auch nicht abgeschafft werden.
Niemand aber kann durch ein Gesetz oder eine Verordnung eigene edle Vorfahren abschaffen. Die Vorfahren kann einem niemand nehmen, die Abstammung bleibt immer als unveränderliches Faktum bestehen. Wenn ich also edle Vorfahren habe, kann mir die niemand nehmen und auch meine nunmehr edlen Gene kann mir niemand nehmen. Ich bleibe also ein Mensch edler Abstammung, ein "Adliger".
2. Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurden in Deutschland alle Vorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 2 WRV). Alle Bürger wurden vor dem Gesetz gleichgestellt. Ganz eindeutig geht es hier um die besonderen Vorrechte des Adels, also die verschiedenen Privilegien, nicht aber um den Adelsstand selbst. Die von einigen Abgeordneten beantragte, weitergehende Formulierung in Artikel 109 "Der Adel ist abgeschafft" wurde von der verfassungsgebenden Versammlung am 15.Juli 1919 nach ausführlicher Diskussion ausdrücklich abgelehnt. Der Adel wurde also als Stand eindeutig nicht abgeschafft. Das kann man nicht oft genug sagen, denn viele wissen das nicht.
Nun gab es aber ein Problem: Die Adelstitel. Würde man diese Titel in irgendeiner Form als Titel beibehalten, wäre das ja ein Privileg, denn Adlige hätten nun Titel, Bürgerliche aber nicht. Damit wäre die Gleichbehandlung und Abschaffung der Privilegien, die man ja wollte, nicht erreicht. Würde man aber die Titel sämtlich (wie in Österreich geschehen) völlig abschaffen, also verbieten, wäre die Zugehörigkeit zum Adel nicht mehr erkennbar, was dem Adel als erkennbaren Stand auch geschadet hätte. Das hatte man ausdrücklich nicht gewollt. Man fand also den Kompromiß, daß die Titel nunmehr zu Bestandteilen des Namens wurden, also wie der Name selbst behandelt werden sollten.
3. Der Adel existiert noch in vielen Ländern als Stand. Hätte man in Deutschland oder Österreich den Adel als Stand völlig abgeschafft (was - wie gesagt - ja eigentlich gar nicht geht), dann hätte es einige Probleme gegeben bei dem Verkehr mit den Staaten, wo der Adelsstand noch besteht (immerhin die Mehrheit in Kerneuropa). Wenn etwa ein britischer Lord zeitweilig in Österreich lebte, so hätte er ja seine Zugehörigkeit zum Adel als Stand verloren, da es dann ja nur Bürgerliche in Österreich gegeben hätte. Was aber, wenn der Lord zurück nach England ginge? Ein nun "bürgerlich" gewordener, hätte der in England wieder Lord sein können? Oder seine in Österreich geborenen Kinder? Und wenn England ihn als Lord wieder anerkannt hätte, dann wäre damit die österreichische adelsfeindliche Haltung unterlaufen, was vielleich zu politischen Differenen geführt hätte. Und wieviele deutsche Adlige wären ausgewandert, um ihre Titel zu erhalten?
All das hat man also gründlich erwogen und deswegen hat man auf eine Abschaffung des Adelsstandes (denn den Adel selbst kann ja - siehe oben - niemand abschaffen) bewußt verzichtet.
Ich finde, das sollte hier in einem Adelsforum auch einmal gesagt werden dürfen.
AvN