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Begriff Glossar
MajoratEine Anordnung zur Erbfolge, die im Gegensatz zum Minorat den jeweils Ältesten zum Erben bestimmt. Sowohl bei der Thronfolge als auch bei Fideikommissen erfolgte die Majoratsanordnung im Wege der Primogeniturfolge, d.h., daß der jeweils älteste im Mannesstamme unter Anwendung des Eintrittsrechtes folgte. Der Inhaber eines im Wege des Majorats weitergegebenen Fideikommisses wurde üblicherweise Majoratsherr genannt
Quelle: www.Adelsrecht.de
 
Markgraf

(Comes Marchae, Marquisus, Marchio): “Im Wesen so viel wie ‘Grenzgraf’, sollte der Ausdruck eine an den ‘Marken’, d.h. Grenzen, eingesetzten ‘Grafen’ bezeichnen, dem im karolingischen Imperium der Reichsschutz ganz besonders anvertraut war” (Silva-Tarouca).
Der Markgraf war für mehrere an der Grenze liegende Grafschaften und/oder ein Territorium außerhalb der Reichsgrenzen, die sogenannte “Mark”, zuständig. Durch die außerordentlichen Befugnisse der Markgrafen, die über die “normaler” Grafen weit hinaus ging, erwarb sich das Amt bald höchstes Ansehen. Dies zeigt sich an den noch heute von den Chefs der Häuser Wettin bzw. Zähringen geführten Titeln eines Markgrafen v. Meißen bzw. v. Baden.

 
mediatisiert

Unterwerfung eines zuvor reichsunmittelbaren Standes unter die Landeshoheit eines anderen Reichsstandes. Bekannt sind die Mediatisierungen von 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß und von 1806 im Gefolge des Untergangs des römisch-deutschen Reiches (Standesherren, Reichsritterschaft).
Quelle: www.Adelsrecht.de

 
melioratio armorumVerbesserung des Wappens (Wappenbesserung)
 
miles sive eques auratusVerleihung des früher meist persönlichen Ritterstandes.
 
Militia

Verleihung des früher meist persönlichen Ritterstandes (miles sive eques auratus).
Quelle: Frank - Standeserhöhungen und Gnadenakte, 1973.

 
Morganatische Ehe

(Ehe zur linken Hand): Eine staatlich und kirchlich ordnungsgemäß zustandegekommene Ehe, bei der auf Grund mangelnder Ebenbürtigkeit der Braut (Ebenbürtigkeitsrecht) nicht alle sonst üblichen Rechtsfolgen einer Ehe eintraten. Wesentliche Folgen waren üblicherweise, daß die Ehefrau und die Kinder nicht Mitglied der Familie des Bräutigams wurden, keinen Anspruch auf Namen, Titel und Wappen des Ehemannes bzw. Vaters hatten, vermögensrechtlich keine Ansprüche gegenüber der Familie des Ehemanns bzw. Vaters entstanden und bei Zugehörigkeit des Vaters zu einem regierenden Haus die Kinder keinerlei Thronfolgeansprüche erwarben.
Quelle: www.Adelsrecht.de

 
MTO

Militärischer Maria-Theresien-Orden, gestifte 18.6.1757 von Kaiserin Maria Theresia, am Tage der Schlacht bei Kolin. Höchste militärische Tapferkeitsauszeichnung für Oberoffiziere, für freiwillige, wirkliche militärische ausgezeichnete Taten vor dem Feinde. Involvierte den Ritterstand bei Ordenserhalt ohne Diplomausfertigung, über Einschreiten den erblichen Freiherrnstand.

 


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