Login / Anmelden



Definition
Sie können hier die Suche nach Einträgen starten(Wildcards erlaubt).

Beginnt mit Enthält Exakt so

Alle | A | B | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | Ü


V
Seiten: 1
Begriff Glossar
Verdunkelter Adel

Adel, der über zwei Generationen nicht mehr geführt wurde.
Grundsätzlich konnte der Adel schon nach gemeinem Recht durch Nichtgebrauch nicht verloren gehen, d.h., daß seine Wiederaufnahme auch nach langem Nichtgebrauch ohne obrigkeitliche Genehmigung zulässig war. Wenn der Adel nicht mehr bekannt war, war sein Nachweis höchstens aus faktischen, nicht aber aus rechtlichen Gründen erforderlich. Bayern, Preußen und Sachsen sahen aber Sonderregelungen vor: War der Adel, wie es im preußischen Allgemeinen Landrecht hieß, “verdunkelt“, d.h. über zwei Generationen nicht mehr geführt worden, und wollte die Familie ihn wieder führen, dann hatte der Proband die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Adelsführung zu beweisen. Die Adelsbehörde wiederum hatte einen etwaigen zwischenzeitlich eingetretenen Wegfall der Berechtigung zu beweisen.
Quelle: www.Adelsrecht.de

 
Viergraf

Ein Titel, der im Spätmittelalter den Grafen v. Schwarzburg, von Kleve, v. Cilli und v. Savoyen vom Kaiser verliehen worden ist. Der Titel der Grafen, später Fürsten v. Schwarzburg lautete: “Fürst zu Schwarzburg, der Viergrafen des Reiches, Graf zu Hornstein etc.”. Der Ursprung des Titel Viergraf liegt im Dunkeln; Ketelhodt vermutet ihn angesichts der Ähnlichkeit mit den neutestamentlichen Vierfürsten (Tetrarchen) und dem Verleihungsdatum an die Grafen v. Schwarzburg (25. Dezember 1356) in der Hinwendung des deutschen Mittelalters zum heiligen Land.
Quelle: www.Adelsrecht.de

 
Viztum

(von lat. vicedominus): Ursprünglich in geistlichen, später auch in weltlichen Fürstentümern der Vertreter des Landesherrn. Das Amt wandelte sich in das eines landesfürstlichen Beamten mit den Hauptaufgaben der Leitung des landesfürstlichen Finanzwesens und der Ausübung richterlicher Funktionen um. In den süd- und mitteldeutschen Territorien erhielt der beamtete Viztum meistens die Bezeichnung Oberamtmann.
Quelle: www.Adelsrecht.de

 


Alle | A | B | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | Ü


Definition